Konsolidation, Sachenrecht Bedeutung

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Konsolidation, Sachenrecht

Konsolidation, Sachenrecht Logo #42834Im Sachenrecht spricht man von Konsolidation, wenn die Eigentümerstellung des Verpflichteten und die Berechtigtenstellung eines aus einem anderen dinglichen Recht Berechtigten in einer Person zusammentreffen. Grundsätzlich erlischt damit das andere dingliche Recht an der Sache. Beispiel: A ist Eigentümer eines PKW. Als er Geld braucht wendet er ...
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